Der erste Vorfall mit an A. vorgenommenen sexuellen Handlungen hat sich im Sommer 2020 zugetragen. Der Beschuldigte zog der damals 6-jährigen A. die Hosen und Unterhosen aus, massierte ihre Vagina und drang mit dem Finger in ihre Vagina und den Anus ein. Im breiten Spektrum denkbarer sexueller Handlungen mit einem Kind handelt es sich beim Eindringen mit dem Finger in die Vagina und den Anus von A. um einen vergleichsweise schwerwiegenden Eingriff, zumal dieser A. physische Schmerzen bereitet hat.