Auch der persönliche Eindruck, welcher im Rahmen der Berufungsverhandlung gewonnen werden konnte, war im Grundsatz authentisch und spricht dafür, dass die Schilderungen zu den sexuellen Belästigungen erlebnisbasiert sind. C. hat zwar den Vorfall mit dem Anfassen der Brust im Grundsatz bestätigt, allerdings ohne nähere Ortsangabe, während es noch zu einem dritten Vorfall am Frühstückstisch gekommen sei, wo der Beschuldigte versucht habe, ihre Brust anzufassen. Sie habe Stopp gesagt und sei abgehauen (Protokoll, S. 12 f.). Abweichungen in der Aussage in Detailfragen sind – bei zunehmendem Zeitablauf – durchaus zu erwarten.