Wenn sie rund ein Jahr später nicht mehr exakt angeben konnte, welcher Vorfall sich zeitlich zuerst ereignete, ist dies nachvollziehbar und schmälert den Wahrheitsgehalt nicht. Einerseits betrifft ihre Unsicherheit nicht das konstant und glaubhaft geschilderte Kerngeschehen und andererseits ist sie mit den Gesetzmässigkeiten des menschlichen Gedächtnisses erklärbar. Dass sie die beiden sexuellen Belästigungen nicht ausführlicher geschildert hat, spricht ebenfalls nicht gegen, sondern vielmehr für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von C.. Sie beschrieb neutral und ohne weitere Ausschmückungen resp. ohne zu dramatisieren, was sie erlebt hat.