Dasselbe gilt hinsichtlich der zweiten von ihr geschilderten sexuellen Belästigung zu sagen. Diesbezüglich gab sie an, dass sie geschlafen und lediglich ein leichtes Seidennachthemd getragen habe (UA act. 447). Sie habe gemerkt, wie jemand sie an den Unter- und Oberschenkeln berührt und auch unter die Unterhose gegriffen habe. Dass sie nicht sofort intervenierte, erklärte sie plausibel mit dem Umstand, dass sie gedacht habe, es sei ihr Partner. Dieser habe an jenem Abend getrunken und sei auf dem Sofa eingeschlafen (UA act. 447).