3.3. Aus den nachfolgenden Gründen ist auf die im Wesentlichen konstanten, detaillierten und widerspruchsfreien Aussagen von C. abzustellen: In den mehreren Einvernahmen (UA act. 441 ff., 446; GA act. 182 f.) schilderte sie beide Situationen, in welchen es zu den sexuellen Belästigungen gekommen sein soll, gleichbleibend und schlüssig. Ihre Aussagen erfolgten jeweils spontan und im freien Bericht. In ihren Schilderungen finden sich zeitliche und räumliche Verknüpfung; Gesprächsinhalte schilderte sie ebenso konstant wie sie ihre Emotionen und Reaktionen auf das Erlebte beschrieb.