Wenn A. im Rahmen der Befragung eine exakte Zahl nannte, kann darauf zufolge Fremdbeeinflussung nicht abgestellt werden. Entsprechend ist zu Gunsten des Beschuldigten von insgesamt zwei Vorfällen auszugehen. Zudem ist - 12 - gestützt auf die Aussagen von A. anlässlich der Einvernahme vom 12. August 2021 zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass er insgesamt nur einmal mit dem Finger auch in den Anus von A. eingedrungen ist.