Die verschiedenen Handlungen schilderte A. im Kern schlüssig. Sie beschrieb, dass der Beschuldigte ihr die Kleider ausgezogen habe, was sie eigentlich nicht gewollt habe, er habe sie an beiden Ohren geleckt und sie mit seiner Spucke massiert. Er habe auch ihre Scheide massiert und sei auch mit den Fingern in diese eingedrungen. Ein starkes Realkennzeichen ist in diesem Zusammenhang die Beschreibung in ihrer kindlichen Sprache («dort, wo man Pipi macht», GA act. 140). Das Eindringen mit dem Finger in ihre Vagina wiederholt A. sodann mehrfach in derselben Einvernahme an verschiedenen Stellen (GA act. 140, 146, 149)