Grundsätzlich handle es sich bei A. um ein sozial angepasstes Kind, welches gerne das machen wolle, was man von ihm verlange. Die Sachverständige führte auch aus, dass bei der Befragung von A. anlässlich der Einvernahme vom 12. August 2021 gewisse Anzeichen für eine Fremdbeeinflussung erkennbar seien. So habe die Polizistin nach der Anzahl Vorfälle gefragt. Ein 7-jähriges Kind könne bei zeitlich verschobenen Erlebnissen aber keine exakte Anzahl mehr nennen. Auch bezüglich der Frage, wie tief der Beschuldigte mit seinem Finger eingedrungen sei, versuche A. eine Antwort zu geben, um der Polizistin einen Gefallen zu tun.