Die anlässlich der Einvernahme von A. vom 12. August 2021 und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. August 2021 zugezogene Sachverständige, K., Fachpsychologin für Psychotherapie, Kinder-, Jugend- und Familientherapie, schätzte A. als altersadäquat entwickeltes Mädchen ein, welches über einen entwicklungsgerechten Wortschatz verfüge (GA act. 162). Die Gefahr einer Fremdsuggestion durch das familiäre Umfeld, insbesondere durch die Mutter von A., verneinte die Sachverständige in Bezug auf das Kerngeschehen (GA act. 164). Sie begründet dies hauptsächlich mit der kindlichen Sprache, welche A. bei der Schilderung der Erlebnisse verwendete.