3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 23. Dezember 2021 beantragte der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch von den Vorwürfen gemäss Anklageschrift vom 21. April 2021 und machte gleichzeitig eine Entschädigung von Fr. 200.00 pro Tag für die ungerechtfertigt ausgestandene Untersuchungshaft seit 2. November 2020 geltend. Der Beschuldigte reichte am 10. Januar 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.