2. Der Beschuldigte B. wird freigesprochen vom Vorwurf - der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern i.S.v. Art. 187 Ziff. 1 StGB (in Bezug auf die übrigen ihm in der Anklageziffer 1 vorgeworfenen Anklagesachverhalte). 3. Der Beschuldigte wird hierfür in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen sowie Art. 40 StGB, Art. 42 Abs. 4 StGB, Art. 47 StGB Art. 49 Abs. 1, Art. 106 StGB bestraft mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Busse von Fr. 1'000.00. Für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 34 Tagen auszusprechen.