Dabei massierte er mit seinen Fingern auch die Scheide und den Anus von A.. Weiter steckte er den Zeige- und Mittelfinger in die Vagina und in den Anus des Mädchens, was diesem Schmerzen verursachte. Bei den genannten Handlungen leckte der Beschuldigte in mindestens zwei Fällen zudem das rechte Ohr von A. mit seiner Zunge. Ebenfalls in einer nicht bekannten Anzahl von Fällen, mindestens jedoch zwei Mal, nahm der Beschuldigte A. auf seinen Schoss, als sich das Mädchen auf dem Sofa im Wohnzimmer vor dem Fernseher befand. Dabei spürte A. zwischen ihren Pobacken den Penis des Beschuldigten, wobei A. als auch der Beschuldigte Kleider trugen.