J. und der Beschuldigte arbeiteten in der Küche im Restaurant '[…]' an der […]-strasse in R.. Es war vereinbart, dass der Beschuldigte die als Pflegefachfrau im G. und danach im H. arbeitstätige C. bei der Betreuung der Kinder, insbesondere der 6-jährigen A., unterstützen kann. Im Zeitraum von Anfang August 2020 bis letztmals am 07.10.2020 kam es oft vor, dass der Beschuldigte die alleinige Betreuung von A. in der Wohnung ausübte, in der sich teilweise auch deren Schwester D. aufhielt.