in Rede stehende Ereignis aber problemlos möglich. Aufgrund der Lage an der Innenseite ist eine Entstehung durch einen Sturz unwahrscheinlich. Prinzipiell kann dieser Bluterguss anlässlich eines Gegenwehrversuches hervorgerufen worden sein. Die Schürfungen am linken Knie, der Bluterguss des linken Ellbogens sowie die kratzerartige Läsion am rechten Handgelenk und die Schürfung am rechten Sprunggelenk sind unspezifisch, können aber ebenfalls zwangslos im Rahmen einer dynamischen Auseinandersetzung verursacht worden sein (UA act. 179).