Auch Faustschläge gegen bekleidete Körper können solche Verletzungen hervorrufen (UA act. 178). Prinzipiell wäre auch der tangentiale Kontakt der Faust mit einer Holzlatte geeignet, solche Verletzungen hervorzurufen. Ein Sturz zu Boden kann die Verletzungen hingegen nur dann schlüssig erklären, wenn die Hand im Moment des Bodenkotaktes zu einer Faust geschlossen gewesen wäre. Ansonsten sind bei einem Sturz zu Boden durch den reflexartigen Versuch, den Sturz abzufangen, eher Verletzungen an der Handfläche zu erwarten. An selbiger ist jedoch keine Verletzung festgestellt worden.