4.3.3. Am 12. April 2020 um 23.30 Uhr hat die Abteilung Forensische Medizin des Kantonsspitals Aarau beim Beschuldigten eine körperliche Untersuchung durchgeführt (UA act. 181 ff.). Dabei sind beim Beschuldigten unter anderem folgende Verletzungen festgestellt worden: - Hauteinblutungen und Verschorfungen an der rechten Gesichtshälfte - Kratzerartige Oberhautläsion streckseitig am rechten Handgelenk - Mehrere vertrocknete Oberhautabtragungen streckseitig an den Fingern der rechten Hand - Bluterguss am linken Ellenbogen - Vertrocknete Oberhautabtragung in Projektion auf das streckseitige Mittelgelenk des linken Kleinfingers - 17 -