Anlässlich der vorinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte erneut zu Protokoll, B. habe am 11. April 2020 sein Portemonnaie verloren und er selber sowie C. hätten ihm bei der Suche danach nicht helfen wollen. Daraufhin sei B. aggressiv geworden, habe sich eine Holzlatte angeeignet und auf C. losgehen wollen. Er sei daher dazwischen gegangen (UA act. 458). Weitere Aussagen zur Sache machte der Beschuldigte nicht. Er berief sich vielmehr erneut auf Erinnerungslücken.