geworfen (UA act. 300). Es sei vorab zu einem Gerangel gekommen und sie seien beide gestürzt (UA act. 299). Auf die Nachfrage, wie ihn B. konkret physisch angegangen habe, gab der Beschuldigte zu Protokoll, er wisse nicht, wie er es beschreiben solle. Was man halt so in einem Gerangel mache (UA act. 304). Auf Nachfrage gab der Beschuldigte letztlich zu Protokoll, dass er B. nicht geschlagen habe (UA act. 309). Darüber hinaus machte er zur Sache Erinnerungslücken geltend.