er berief sich weitgehend auf Erinnerungslücken. Selbst auf Vorhalt konkreter Aussagen aus seiner ersten Einvernahme, stellte er sich auf den Standpunkt, sich nicht mehr (zuverlässig) erinnern zu können. Auf Vorhalt seiner Aussagen anlässlich seiner ersten Einvernahme gab er wörtlich zu Protokoll: "Es gab schon eine Schlägerei, ich weiss aber halt auch nicht mehr so viel, ich wurde schon geschlagen... das ist halt schon ein 'Ziitli' her, ein Monat oder so…" (UA act. 316). - 10 -