Der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass die wechselseitige Auseinandersetzung der angeblich drei Beteiligten am 11. April 2020 rund eine Stunde gedauert haben soll, B. zuerst tätlich auf seine Schwester C. losgegangen sei und in der Folge der Beschuldigte zusammen mit C. deren Bruder B. auf den Boden gestossen, sich auf ihn draufgesetzt und ihn geschlagen haben sollen. Entgegen der Behauptung des Beschuldigten wird der zeitliche Rahmen der angeklagten Handlung in der Anklage explizit erwähnt und gar als länger proklamiert (ca. eine Stunde) als von der Vorinstanz angenommen (ca. 45min).