2.1.3. Mit Anklage wird dem Beschuldigten die vorsätzliche Beteiligung an einem Raufhandel i.S.v. Art. 133 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass die wechselseitige Auseinandersetzung der angeblich drei Beteiligten am 11. April 2020 rund eine Stunde gedauert haben soll, B. zuerst tätlich auf seine Schwester C. losgegangen sei und in der Folge der Beschuldigte zusammen mit C. deren Bruder B. auf den Boden gestossen, sich auf ihn draufgesetzt und ihn geschlagen haben sollen.