2.2. Gegen dieses, ihm am 4. November 2021 zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte gleichentags die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 7. Dezember 2021 zugestellt. 3. 3.1. Der Beschuldigte beantragte mit Berufungserklärung vom 22. Dezember 2021: Es sei das Urteil vom 27. Oktober 2021 vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte/Berufungskläger von Schuld und Strafe freizusprechen. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren zu Lasten der Staatskasse. 3.2. Der Verfahrensleiter ordnete im Einverständnis der Parteien mit Verfügung vom 26. Januar 2022 das schriftliche Verfahren an.