1.2. Gegen diesen ihm am 9. April 2021 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 19. April 2021 (Poststempel) Einsprache. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg. 2. 2.1. Am 27. Oktober 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg statt. Diese erkannte gleichentags: 1. Der Beschuldigte ist schuldig des Raufhandels gemäss Art. 133 Abs. 1 StGB.