3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 1'000.00 - Polizeikosten CHF 20.50 - Auslagen CHF 1'388.00 Rechnungsbetrag CHF 5'708.50 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.