Opfer: - Schädelbruch im Bereich der linken Stirnhöhle - Hämatome am Kopf und Hals - Schürfungen am Kopf, an der Oberlippeninnenseite, am linken Oberschenkel und am rechten Unterschenkel - Prellungen am Rücken, Oberkörper vorne und seitlich sowie im Schulterbereich und am rechten Oberschenkel Beschuldigter: - Schürfungen an beiden Händen, am rechten Fussgelenk, am linken Knie und im Gesicht - Hämatome am rechten Oberarm und am rechten Ober- und Unterschenkel Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: