Gegenstand Raufhandel -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 31. März 2021 folgenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten: Sachverhalt: Raufhandel (Art. 133 Abs. 1 StGB) Der Beschuldigte hat sich vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hatte.