4. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte hat gestützt auf Art. 71 Abs. 1 StGB eine Ersatzforderung von Fr. 28'100.00 zu bezahlen. Die Ersatzforderung wird aus dem beschlagnahmten Bargeld gedeckt. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird angewiesen, dem Beschuldigten die Barkaution im Betrag von Fr. 15'000.00 auf ein von ihm zu bezeichnendes Konto auszuzahlen. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Die folgenden beschlagnahmten Betäubungsmittel und Gegenstände werden eingezogen: - 4 Portionen Kokaingemisch von insgesamt 44.7 Gramm; - 2 Schlagringe; - 1 Teleskopschlagstock; - 1 Schlagstift (Kubotan); - 1 Patrone «357 Magnum»; - 1 Mobiltelefon […]