Nach dem Gesagten ist unter Berücksichtigung der Schwere der als Katalogtat zu berücksichtigenden qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und den nicht unerheblichen Bedenken an seiner Legalbewährung von einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Beschuldigten bzw. einem damit einhergehenden hohen öffentlichen Interesse an einer Wegweisung auszugehen. - 15 -