Negativ auf eine nachhaltige Integration wirken sich seine Verurteilungen aus. Der Beschuldigte ist nebst der vorliegenden Verurteilung wegen einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. Januar 2016 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Diese Verurteilungen zeigen, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit mehrfach und offensichtlich Mühe damit bekundet hat, sich an die hiesige Rechts- und Werteordnung zu halten.