zusammenbleiben (act. 120). Auf den Sinneswandel angesprochen, führte die Ehefrau anlässlich der Hauptverhandlung vor Vorinstanz aus, der Beschuldigte habe in der Untersuchungshaft gemerkt, dass er sie brauche, sie seien jetzt ein Team und sie sei sein einziger Halt. Sie hätten sich gegenseitig wieder schätzen gelernt (act. 703). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, das Familienleben sei gut (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Es gehe seiner Frau und ihm heute wirklich gut. Sie seien wie frisch verliebt. Am Wochenende seien sie jeweils alle zusammen unterwegs.