Er hat sich – soweit ersichtlich – sowohl von seiner Drogensucht als auch Spielsucht lösen können. Diese positiven Veränderungen müssen aber zuerst noch Bestand haben, zumal ihn insbesondere die familiären Verhältnisse früher nicht nachhaltig von der Begehung von Straftaten haben abhalten können. Grundsätzlich positiv ist, dass er seit dem 17. August 2022 bei der F. in T. einer regelmässigen Arbeit mit Aussicht auf eine Festanstellung nachgeht. Auch dort muss er sich aber zuerst noch bewähren. Entscheidend ist schliesslich aber der Umstand, dass er noch - 10 -