Diese positive Entwicklung wirkt sich jedoch in erster Linie auf die Legalprognose aus (siehe dazu unten), während es im Rahmen der Täterkomponente grundsätzlich den Normalfall darstellt, drogenfrei und in stabilen Verhältnissen zu leben, einer Arbeit nachzugehen und nicht wieder straffällig zu werden. Diese Umstände können sich deshalb nur leicht strafmindernd zu Gunsten des Beschuldigten auswirken, zumal sich erst noch weisen muss, ob die positiven Veränderungen auch von Dauer sind. Das gilt auch für die von ihm nunmehr beteuerte Einsicht und Reue.