b BetmG vorzunehmen, da dieser Artikel einzig die Abhängigkeit von Drogen und die Finanzierung der Drogensucht umfasst, nicht aber die Spielsucht (SCHLEGEL/JUCKER, OF- Kommentar BetmG, 4. Aufl. 2022, N. 249 zu Art. 19 BetmG). -7-