Der Beschuldigte hat zugestanden, aus dem Drogenhandel einen Gewinn von Fr. 10'000.00 erzielt zu haben (act. 450), tatsächlich dürfte dieser noch wesentlich höher ausgefallen sein. Diesen hat er zum Spielen, für den Betäubungsmittelkonsum und für den Lebensunterhalt ausgegeben (act. 450 und act.