Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. d im Gesamtbetrag von Fr. 10'997.00 auferlegt. 11. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 15'894.65 (inkl. Fr. 1'350.85 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 6. Januar 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten zu verurteilen und es sei ihm der bedingte Strafvollzug zu gewähren bei einer Probezeit von 2 Jahren. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. -4-