8. Gestützt auf Art. 69 Abs. 2 StGB werden folgende Gegenstände eingezogen und vernichtet: - 4 Portionen Kokaingemisch von insgesamt 44.7 Gramm - 2 Schlagringe - 1 Teleskopschlagstock - 1 Schlagstift (Kubotan) - 1 Patrone "357 Magnum" - 1 Mobiltelefon […] 9. 9.1. Das sichergestellte Bargeld von Fr. 75'453.25 wird gestützt auf Art. 442 Abs. 4 StPO zur Deckung der Ersatzforderung gemäss Ziffer 6 hievor sowie zur Deckung der Verfahrenskosten gemäss Ziffer 10 nachstehend sowie gestützt auf Art. 268 Abs. 1 lit. b StPO zur Deckung der Busse gemäss Ziffer 4 hievor verwendet.