Gegenstand Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 13. März 2021 Anklage gegen den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Veräussern, Verschaffen), Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum), mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfacher Beschimpfung, Drohung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. 1.2. Das Bezirksgericht Aarau beschloss und erkannte mit Urteil vom 12. Mai 2021: