Gegenstand Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz; Verlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 24. August 2021 wegen Fahrens ohne Berechtigung und Nichttragens des Schutzhelmes als Führer eines Motorfahrrades zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 500.00. 1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg erkannte auf Einsprache gegen den Strafbefehl hin mit Urteil vom 2. November 2021: