Der Verlust des Führerausweises ist eine zwangsläufige und unabhängig vom Beruf des Täters vorgesehene direkte Folge einer schweren Verkehrsregelverletzung, die allein auf sein Verhalten zurückzuführen ist. Für sich allein kann der Führerausweisentzug, auch wenn er zum Verlust der Arbeitsstelle führen sollte, deshalb nicht zu einer Strafminderung führen. Insgesamt wirkt sich die Täterkomponente leicht strafmindernd aus. 4.3. Nach dem Gesagten erscheint dem Obergericht eine (bedingte) Geldstrafe von 90 Tagessätzen zuzüglich einer Verbindungsbusse (siehe dazu unten) - 10 -