Zu beachten ist nämlich vorliegend, dass der Beschuldigte mit dem sehr nahen Aufschliessen auf den vorausfahrenden hohen Lieferwagen eine eigentliche Wand vor sich hatte und somit keine Chance gehabt hätte, auf eine unvorhergesehene Situation reagieren zu können. Gerade an einem Samstagmorgen um 04:45 Uhr muss auf dem Normalstreifen auch mit übernächtigten oder noch müden Verkehrsteilnehmern gerechnet werden. Der Beschuldigte hätte somit in jedem Fall erst reagieren können, wenn der vor ihm fahrende Lieferwagen bereits mit Bremsen begonnen hätte. Bei der gefahrenen Ge- -7-