Qualität ist. Aufgrund des seitlich versetzten Fahrens des Polizeifahrzeuges (Spurwechsel bei 00:18) und der Beleuchtung bei der Überdeckung Neuenhof ist – trotz wechselhafter Deckenbeleuchtung (vgl. Berufungsbegründung S. 5) – der Schattenwurf der beiden relevanten Fahrzeuge bspw. bei der Zeit 00:28 gut erkennbar. Der Schatten des Lieferwagens endet etwa anfangs der vorderen weissen Linie, der Schatten des Fahrzeugs des Beschuldigten am Ende der hinteren (nächsten) weissen Linie. Dazwischen sind nur gut 12 Meter (1 Abstand zwischen 2 Leitlinien).