7.1 in Verbindung mit SSV-Nr. 6.03; die von der Vorinstanz zitierte Verordnung des UVEK vom 12. Juni 2007 über die auf die Signalisation von Strassen, Fuss- und Wanderwegen anwendbaren Normen wurde auf den 1. Januar 2021 aufgehoben, vgl. AS 2020 2161) und der anhand des Schattenwurfs erkennbaren Lage der Fahrzeuge zu den Leitlinien lässt sich die Distanz des vom Beschuldigten gelenkten VWs zum vor ihm fahrenden Lieferwagen mit der erforderlichen Genauigkeit feststellen, zumal die Videoaufnahme von hoher -5-