4. 4.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 1'500.00 b) der Anklagegebühr Fr. 900.00 c) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 38.00 d) den Spesen Fr. 77.40 e) den Spesen für das begründete Urteil Fr. 30.00 Total Fr. 2'545.40