Auch der Zeuge C. bestätigte sodann, dass es sich bei den Worten des Beschuldigten um eine Provokation gehandelt habe. Anlässlich der Befragung vom 23. Oktober 2020 gab er zu Protokoll: «Er [der Beschuldigte] stand einfach da und schaute ihn abschätzig an und sagte auch, du bist ein Nichts. Es ging ums Provozieren» (UA act. 36 Frage 16). Zuletzt vermögen die Ausführungen des Beschuldigten auch vor dem Hintergrund nicht zu überzeugen, dass der Privatkläger seinen Rücktritt aus dem Stockwerkeigentümerausschuss ausweislich der Akten erst mit Schreiben vom 30. Juni 2020 und damit erst rund einen Monat nach dem -7-