5. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 2.2. Gegen dieses, ihm am 8. Juli 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 19. Juli 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 8. Dezember 2021 zugestellt. 3. 3.1. Am 27. Dezember 2021 reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und beantragte, dass er vollumfänglich freizusprechen und die Zivilforderung des Privatklägers B. vollumfänglich abzuweisen sei. 3.2. Mit Verfügung vom 27. Januar 2022 ordnete der Verfahrensleiter im Einverständnis der Parteien die Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahrens an.