2. 2.1. Am 30. April 2021 fand vor der Präsidentin der Bezirksgerichts Rheinfelden die Hauptverhandlung statt. Am 1. Juli 2021 fällte die Gerichtspräsidentin folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte ist schuldig - der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB. 2. 2.1. Der Beschuldigte wird hierfür in Anwendung der in Ziff. 1 erwähnten Bestimmung und gestützt auf Art. 34 StGB, Art. 47 StGB und Art. 106 StGB zu 5 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 50.– festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich auf Fr. 250.–.