Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. […] " -3- 1.2. Gegen diesen, ihm am 2. Dezember 2020 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 4. Dezember 2020 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hielt darauf am Strafbefehl fest und überwies diesen am 8. Februar 2021 samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Rheinfelden.