Der Beschuldigte hat am Donnerstag, 28. Mai 2020 den Privatkläger mit den Worten "Arschloch" und "du bist ein Niemand" beschimpft. Der Vorfall ereignete sich auf der Terrasse am Wohnort des Beschuldigten. Bei diesem Vorfall war auch ein Nachbar anwesend. Der Beschuldigte hat mit diesen Ausdrücken den Privatkläger wissentlich und willentlich in seiner Ehre angegriffen. Ort: Q., X-Strasse 10 Zeit: Donnerstag, 28. Mai 2020 Privatkläger: B., Q. Strafantrag: 19. Juli 2020 Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: