Gegenstand Beschimpfung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess am 30. November 2020 folgenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten: Sachverhalt: Beschimpfung Art. 177 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angegriffen.