Im Übrigen ist seine Berufung abzuweisen bzw. die Anschlussberufung gutzuheissen. Mithin wird sowohl eine um ein Jahr höhere Freiheitsstrafe als auch eine um 120 Tagessätze höhere Geldstrafe ausgesprochen und die Busse um Fr. 400.00 erhöht. Bei diesem Ausgang des Verfahrens rechtfertigt es sich, dem Beschuldigten die Gerichtskosten von Fr. 5'000.00 (§ 18 VKD) vollumfänglich aufzuerlegen.